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SWK 3, 20. Jänner 2018, Seite 111

Mehrwertsteuer: Sport ist durch bedeutende körperliche Komponente gekennzeichnet

Art 132 Abs 1 lit m MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass eine Tätigkeit wie Duplicate-Bridge, die durch eine unbedeutend erscheinende körperliche Komponente gekennzeichnet ist, nicht unter den Begriff „Sport“ im Sinne dieser Bestimmung fällt.

( The English Bridge Union, C-90/16)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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