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SWK 3, 20. Jänner 2018, Seite 65

Die BMF-Information zur Verrechnungspreisdokumentation

Die wichtigsten Aussagen im Überblick

Esther Manessinger und Kathrin Schmit

Am hat das BMF die „Info Verrechnungspreisdokumentation“ (BMF-010221/0519-IV/8/2017) veröffentlicht. Diese widmet sich Auslegungs- und Zweifelsfragen iZm den drei Dokumentationsbestandteilen (länderbezogener Bericht – „Country-by-Country-Reporting“, Master File sowie Local File) des Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes (VPDG) sowie der dazu ergangenen Verrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung (VPDG-DV).

Neben dieser BMF-Info sind als weitere Auslegungs- und Anwendungshilfe zu VPDG und VPDG-DV der OECD/G20-Bericht zu BEPS-Aktionspunkt 13, die EU-Amtshilferichtlinie sowie die OECD-Leitlinien zur Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung (in der jeweils aktuellen Fassung) heranzuziehen. Wertvolle Hinweise zum länderbezogenen Bericht liefern vor allem die fast monatlich aktualisierten OECD-Leitlinien, in denen die OECD ihre Interpretation zu diversen Detailfragen bei der Umsetzung des Country-by-Country-Reportings publiziert.

1. Aussagen zum länderbezogenen Bericht

Rz 1: Einleitend stellt das BMF – wie auch schon mehrmals die OECD – klar, dass Angaben im länderbezogenen Bericht seitens der Finanzverwaltungen nicht als Grundlage für Korrekturen der Einkünfte eines Steuerpflichtigen genutzt werden sollten.

Rz 2–7: Die nachfolgenden Randziffern gehen näher auf die VPDG-Begriffe „Geschäf...

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