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SWK 3, 20. Jänner 2018, Seite 64

Brillen und Lupen als Betriebsausgaben?

Es ist immer wieder ein Erlebnis mit Überraschungen, wenn im Internet Webseiten überarbeitet werden. Ob das neue FinanzOnline für den Anwender nun praktischer oder schneller geworden ist, wird sich erst durch die praktische Nutzung zeigen.

Eines ist jedoch klar: Egal ob man Kontoabfragen, Rückzahlungsanträge oder eine eingegebene Umsatzsteuervoranmeldung (Formular U30) ausdruckt, die Schrift wurde so stark verkleinert, dass auch ein gut sehender Unternehmer für die Details eine Lupe oder Sehbrille benötigt.

Damit müssten diese Kosten bei jedem Benutzer, der sonst keine Lesebrille benötigt, als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar werden, meint Ihr

Steuerinsider

Abbildung 1: Ausdruck aus FinanzOnline

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