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SWK 3, 20. Jänner 2018, Seite 62

Ministerrat beschließt „Familienbonus Plus“

Fragen und Antworten im Überblick

(SWK) – In seiner Sitzung am hat der Ministerrat den „Familienbonus Plus“ beschlossen. Der Absetzbetrag in Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr soll ab 2019 „mehr individuellen Freiraum und eine ehrliche Steuerentlastung“ bringen. Im Gegenzug sollen der Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten entfallen. Das BMF hat auf seiner Webseite einen ersten Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht, den wir im Folgenden abdrucken. Die genaue Ausgestaltung wird sich im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses weisen.

Was ist der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr und bedeutet, dass sich die Steuerlast um bis zu 1.500 Euro pro Jahr reduziert. Insgesamt werden 700.000 Familien und 1,2 Mio Kinder profitieren, die künftig von einer Steuerlast von bis zu 1,5 Mrd Euro befreit werden. Diese Maßnahme soll mit in Kraft treten.

Wer ist vom Familienbonus Plus betroffen? Wer hat Anspruch auf den Familienbonus Plus?

Dieser steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt.

Mein Kind ist schon über 18 Jahre alt – falle ich dann um...

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