Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mutter-Tochter-RL: Keine Kürzung der Befreiung für Gewinnausschüttungen um nicht mit der Beteiligung im Zusammenhang stehende Zinsen
Art 4 Abs 2 Mutter-Tochter-RL ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Vorschrift wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, wonach vom steuerpflichtigen Gewinn einer Muttergesellschaft die von ihr gezahlten Darlehenszinsen bis zu einem Betrag in Höhe der – bereits steuerlich absetzbaren – Dividenden aus Beteiligungen der Muttergesellschaft am Kapital von Tochtergesellschaften, die sie während eines Zeitraums von weniger als einem Jahr gehalten hat, nicht abgesetzt werden können, auch wenn die Zinsen nicht mit der Finanzierung dieser Beteiligungen in Zusammenhang stehen.
Art 1 Abs 2 Mutter-Tochter-RL ist dahin auszulegen, dass er die Mitgliedstaaten nicht ermächtigt, eine nationale Vorschrift wie die im Ausgangsverfahren fragliche anzuwenden, da sie über das zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen und Missbräuchen erforderliche Maß hinausgeht.
( Argenta Spaarbank, C-39/16)