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Niederlassungsfreiheit und Mutter-Tochter-RL: Nicht auf den Einzelfall abzielende Missbrauchsbekämpfungsvorschriften sind unzulässig
Art 1 Abs 2 Mutter-Tochter-RL in der Fassung der RL 2003/123/EG zum einen und Art 49 AEUV zum anderen sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Steuerregelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegenstehen, wonach die Steuerbegünstigung nach Art 5 Abs 1 dieser Richtlinie – Quellensteuerbefreiung von Gewinnen, die eine gebietsansässige Tochtergesellschaft an eine gebietsfremde Muttergesellschaft ausschüttet, wenn diese Muttergesellschaft unmittelbar oder mittelbar von einer oder mehreren in Drittstaaten ansässigen Personen kontrolliert wird – vom Nachweis durch diese Muttergesellschaft abhängt, dass in dieser Befreiung nicht der Hauptzweck oder einer der Hauptzwecke der Beteiligungskette besteht.
( Eqiom u nd Enka, C-6/16)