zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 2018, Seite 93

Verhängung hoher Geldstrafen durch FMA nicht verfassungswidrig

Entscheidung: ua.

Norm: § 99d BWG.

Beim BVwG sind Beschwerden mehrerer Kreditinstitute gegen von der FMA verhängte hohe Geldstrafen anhängig. Nach Ansicht des BVwG reiche der vom BWG in diesen Fällen vorgesehene Strafrahmen von bis zu mehreren Mio Euro in den Kernbereich der Strafgerichtsbarkeit und sei daher verfassungswidrig. Der VfGH folgte diesen Bedenken nicht und änderte damit ausdrücklich seine Judikatur in diesem Bereich. Die bisherige Grenzziehung zwischen dem gerichtlichen Strafrecht und dem Verwaltungsstrafrecht werde nach Ansicht der Höchstrichter der „Vielfalt an möglichen Sachverhalten nicht (mehr) gerecht“. Die Höhe der angedrohten Sanktion erweise sich also „im Ergebnis als kein taugliches Mittel für die Abgrenzung des gerichtlichen Strafrechts und des Verwaltungsstrafrechts“.

Daten werden geladen...