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Mehrwertsteuer: Keine Befreiung für Zusammenschlüsse im Versicherungswesen
Art 132 Abs 1 lit f MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass die darin vorgesehene Befreiung nur die selbständigen Zusammenschlüsse von Personen betrifft, deren Mitglieder eine in Art 132 dieser Richtlinie genannte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben, und dass daher die Dienstleistungen von selbständigen Zusammenschlüssen von Personen, deren Mitglieder eine wirtschaftliche Tätigkeit im Versicherungswesen S. 110 ausüben, die keine solche dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit darstellt, nicht unter diese Befreiung fallen.
( Aviva, C-605/15; siehe Tratlehner, SWK 29/2017, 1222)