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SWK 3, 20. Jänner 2018, Seite 90

Grundstücksveräußerungen unter Rückbehalt von Grundanteilen für Wohnungen der Veräußerer

Folgen in ImmoESt, GrESt und Eintragungsgebühr

Reinhold Beiser

Werden Grundstücke an Bauträger zur Errichtung von Wohnungen, Geschäftsräumen, Tiefgaragen etc veräußert und behält der Veräußerer den Grundanteil für Wohnungen, Geschäftsräume, Tiefgaragenplätze etc für Einheiten zurück, die für ihn zu errichten sind, stellt sich die Frage, wie eine solche Vereinbarung abgabenrechtlich zu würdigen ist.

1. Ein Beispiel

Eine natürliche Person A hat Grund und Boden im Privatvermögen: Es liegt „Altvermögen“ iSd § 30 Abs 4 EStG vor.

A veräußert 5.000 m2 zu 1.000 Euro pro Quadratmeter an einen Wohnbauträger und behält sich dabei vor, drei Wohnungen mit je 150 m2 Wohnnutzfläche, Kellerabteilen und je zwei Tiefgaragenplätzen um insgesamt 1 Mio Euro Kaufpreis zu kaufen.

Ohne diesen Vorbehalt könnte A seinen Grund zu einem höheren Preis an den Bauträger verkaufen: A behält sich den Grundanteil für die um 1 Mio Euro zu kaufende Einheiten zurück. Der Kaufpreis für die drei Wohnungen deckt die Errichtungskosten des Bauträgers und liegt mangels Grundanteils und Gewinnaufschlägen weit unter dem Kaufpreis vergleichbarer Wohnungseigentumseinheiten im selben Gebäude.

Der Bauträger akzeptiert den Wohnkaufvorbehalt des Grundstücksveräußerers: Ohne Grund und Boden ist sein Bauprojekt nic...

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