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SWK 3, 20. Jänner 2018, Seite 109

DBA Deutschland: Obligationenähnliche Genussscheine sind keine Forderungen mit Gewinnbeteiligung

Der in Art 11 Abs 2 DBA Deutschland verwendete Begriff „Forderungen mit Gewinnbeteiligung“ ist dahin auszulegen, dass er Wertpapiere wie die im vorliegenden Fall in Rede stehenden nicht umfasst.

( Österreich/Deutschland, C-648/15; siehe Jirousek, SWK 28/2017, 1186)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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