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SWK 34, 5. Dezember 2023, Seite 1301

Zum Leistungsort von Dienstleistungen zur Organisation digitaler Erotikveranstaltungen

Entscheidung: SC Westside Unicat SRL, C-532/22.

Norm: Art 53 MwStSyst-RL.

Art 53 MwStSyst-RL in der durch die Richtlinie 2008/8/EG des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er keine Anwendung auf Dienstleistungen findet, die von einem Studio zur Aufzeichnung von Videochats an den Betreiber einer Plattform für Verbreitungen über das Internet erbracht werden und die darin bestehen, digitale Inhalte in Form interaktiver Videositzungen erotischer Art zu erstellen, die von einem solchen Studio gefilmt werden, um sie diesem Betreiber zur Verbreitung durch diesen auf der genannten Plattform zur Verfügung zu stellen.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner
Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der KSW und selbständiger Steuerberater in Linz.
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