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Finanzausschuss gibt grünes Licht für Steuergesetze
Am hat der Finanzausschuss drei große steuerliche Gesetzesvorhaben beschlossen:
das Mindestbesteuerungsreformgesetz (siehe Schlager, SWK 28/2023, 1082),
das Start-Up-Förderungsgesetz (siehe Kufner/Ruhdorfer-Grasl/Ceipek, SWK 19/2023, 802) und
das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 (siehe Reisinger, SWK 34/2023, 1274).
Der Familienbonus Plus für volljährige Kinder soll ab von 54,18 Euro auf 58,34 Euro pro Monat (700,08 Euro pro Jahr) angehoben, der valorisierte Kinderabsetzbetrag (ab 2024: 67,90 Euro pro Monat; BGBl II 2023/228) in das EStG übernommen werden. Ein Initiativantrag sieht in § 38 Abs 63 UStG eine Erleichterung für Übergangsfälle iZm dem befristeten Umsatzsteuersatz von 0 % für Lieferungen von Solarmodulen an Betreiber einer Photovoltaikanlage (siehe SWK-Redaktion, SWK 30/2023, 1154) vor. Außerdem wurde eine Ausweitung der Quotenregelung auf Jahreserklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, die Erdgasabgabe, die Elektrizitätsabgabe und die Kohleabgabe beschlossen. Die Fristen sollen von 31. März auf 30. Juni verschoben werden. Abgestellt wird nun auf das Ende des Wirtschaftsjahres, um auch ein abweichendes Wirtschaftsjahr 2022/2023 zu erfassen.