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Unternehmerische Vermietung von Grundstücken durch Körperschaften öffentlichen Rechts
Entscheidung: Ra 2021/13/0082 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Normen: § 2 Abs 3, 12 Abs 10 UStG.
Sachverhalt und Verfahren: Eine Gemeinde errichtete eine Sport- und Freizeitanlage und vermietete diese an einen Sportverein. Bei der Ermittlung des Mietentgelts wurden Eigenleistungen der Vereinsmitglieder, bestimmte Betriebskosten sowie eine rechnerische „AfA-Komponente“ berücksichtigt. Das Finanzamt erkannte die Vermietung nicht als steuerpflichtig an, weil das nach den UStR erforderliche Mindestentgelt nicht erreicht worden sei. Die geltend gemachte Vorsteuer wurde gemäß § 12 Abs 10 UStG berichtigt.
Das BFG gab der Beschwerde Folge und führte aus, es liege kein bloßer Anerkennungszins vor, womit der Tatbestand der Vermietung als fiktiver Betrieb gewerblicher Art erfüllt sei.
Rechtliche Beurteilung: Nach der VwGH-Rechtsprechung unterscheidet sich der Inhalt des Begriffs der „Vermietung und Verpachtung“ in § 2 Abs 3 UStG vom übrigen Vermietungsbegriff im UStG und ist enger auszulegen. Für Vermietungen und Verpachtungen von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften besteht eine Maßgeblichkeit der zivilrechtlichen Kriterien.
Eine Überlassung gegen einen bloßen Anerkennungszins oder gegen Ers...