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Ausfuhrnachweis mittels eines vom Empfänger bestätigten CMR-Frachtbriefs
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Ausfuhrnachweis mittels eines vom Empfänger bestätigten CMR-Frachtbriefs | |
RV/7100321/2010; (außerordentliche) Revision beim VwGH unter Ra 2014/13/0012 anhängig |
Die Entscheidung des BFG
Das Gericht erachtet es als erwiesen, dass die Lieferungen, bei denen der Vermerk „Nachweis nachtr. gemacht“ vorhanden ist, innergemeinschaftliche Lieferungen im Sinne des Gesetzes waren, also die jeweiligen Waren in ein anderes Land des Gemeinschaftsgebiets (Unionsgebiets) vom jeweils angegebenen Warenempfänger – einem Unternehmer – verbracht wurden.
Gemäß Art. 7 UStG 1994 sind innergemeinschaftliche Lieferungen dann steuerfrei, wenn Liefergeschäfte mit einem der dort genannten Abnehmer durchgeführt und die Waren nachweislich von Österreich in einen anderen Mitgliedstaat, in dem der Erwerb steuerbar ist, verbracht wurden.
Weder das Gesetz noch die Verordnung verlangen, dass die Erklärung des Abnehmers oder seines Beauftragten, dass er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird, ein Datum der Ausstellung der Erklärung enthält.
Der Nachweis, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach Art. 7 UStG 1994 vorliegen, ist vom inländischen Lieferer zu erbringen. Ob der Nachweis der Beförderu...