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Weitere Normenprüfungsanträge: Werbungskostenabzug bei privaten Grundstücksveräußerungen, Wiener Landesabgaben
Das BFG hat beim VfGH einerseits ein Gesetzesprüfungsverfahren hinsichtlich der Verfassungskonformität des Werbungskostenabzugs im Zusammenhang mit privaten Grundstücksveräußerungen eingeleitet, andererseits den Antrag gestellt, § 5 des Gesetzes über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien (WAOR) als verfassungswidrig aufzuheben.
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RN/7100001/2014, RN/7100002/2014; beim VfGH anhängig unter G 137/2014 bzw. G 138/2014BFG , RN/7500001/2014; beim VfGH anhängig unter G 139/2014 | Art. 89, 140 Abs. 1 Z 1 lit. a B-VG; §§ 20 Abs. 2, 30a Abs. 1 EStG 1988Art. 89, 140 Abs. 1 Z 1 lit. a B-VG; § 5 WAOR |
1. Private Grundstücksveräußerungen
1.1. Der Fall
Beim Bundesfinanzgericht ist eine Beschwerde anhängig, in der die Ermittlung der Höhe der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen bekämpft wird: Der Beschwerdeführer erlitt aus der Fremdfinanzierung der Anschaffungskosten eines Grundstücks mittels Fremdwährungskredits einen beträchtlichen Kursverlust, den er bei der Ermittlung der Einkünfte anlässlich der Veräußerung dieses Grundstückes aufgrund der gesetzlichen Neuregelung des § 20 Abs. 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 nicht in Abzug bringen durfte.
1.2. Der Normenprüfungsantrag
Das BFG hegt Bedenken gege...