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Umfang der Bemessungsgrundlage bei der Bestandvertragsgebühr
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Umfang der Bemessungsgrundlage bei der Bestandvertragsgebühr | |
(Revision zulässig) | § 17 Abs. 2 GebG i. V. m. § 33 TP 5 GebG |
1. Der Fall
Am schlossen die Bestandgeberin und die Beschwerdeführerin als Bestandnehmerin einen Bestandvertrag über Geschäftsräumlichkeiten ab. Der Bestandvertrag sollte mit Wirksamkeit des Bestandgeberausbautermins (2011) beginnen und am ohne weitere Kündigung erlöschen. Die Beendigung des Bestandverhältnisses konnte durch Auflösung aus wichtigem Grund, Kündigung oder Ablauf der S. 306bestimmten Vertragsdauer, und zwar durch die Bestandgeberin, erfolgen, wenn dies wegen Umbaus oder aus wesentlichen organisatorischen Gründen notwendig ist oder aus betrieblichen Gründen mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten und neben § 1118 ABGB aus weiteren aufgezählten wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung. Zusätzlich zum Bestandzins verpflichtete sich die Beschwerdeführerin, an einer von der Bestandgeberin koordinierten Gemeinschaftswerbung teilzunehmen und anteilsmäßig 0,5 % des jeweiligen Monatsnettoumsatzes als Werbekosten monatlich im Voraus zu zahlen.
Es wurde keine Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr durch den Bestandgeber vorgenommen, sondern der Vertrag dem Finanzamt zu...