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BFGjournal 7-8, Juli 2014, Seite 298

Doppelte Haushaltsführung bei Begründung eines vom Erwerbsort entfernten Familienwohnsitzes


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Doppelte Haushaltsführung bei Begründung eines vom Erwerbsort entfernten Familienwohnsitzes
RV/1100343/2011 (Revision unzulässig)

1. Der Fall

Die Beschwerdeführerin beantragte im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung die Anerkennung von Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung (Miete, Nebenkosten und Fahrtkosten) in Höhe von jährlich ca. 9.000 Euro.

Das Finanzamt versagte die Anerkennung der geltend gemachten Aufwendungen mit der Begründung, die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz sei bis zu einer Entfernung von 120 km jedenfalls zumutbar und möglich. Zum anderen verfüge die Beschwerdeführerin laut Melderegister nur über einen (einzigen Haupt-)Wohnsitz am Beschäftigungsort. Auch habe sie nie Angaben zum Bestehen einer Partnerschaft gemacht, obwohl sie nun behaupte, eine Lebensgemeinschaft bestehe bereits seit sechs Jahren. Ob die Lebensgemeinschaft aber wirklich bestanden habe, sei fraglich.

In der teilweise stattgebenden (damals noch) Berufungsvorentscheidung stellte das Finanzamt die gemeinsame Lebensführung in L außer Streit. Die für Familienheimfahrten geltend gemachten Kosten wurden unter Beachtung der gesetzlichen Obergrenzen als Werbungskosten anerkannt. D...

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