Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens nach der gesetzlichen Neuregelung
Ein Senat des BFG hatte sich mit der Frage der Anwendbarkeit der Bestimmungen der §§ 303 und 304 BAO i. d. F. FVwGG 2012 auf vor dem eingebrachte Wiederaufnahmeanträge auseinanderzusetzen. Zudem tätigte der Senat grundsätzliche Aussagen zur Frage des Neuhervorkommens von Tatsachen und Beweismitteln nach Abschluss des Verfahrens.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/5101246/2011 (Revision zulässig) |
1. Der Fall
Ein Abgabepflichtiger beantragte im Juli 2011 die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheide für 2004 bis 2008, da im Zuge einer Wohnungsräumung im April 2011 die chronologisch abgelegten Belege für 2004 bis 2008 hervorgekommen seien. Vorauszuschicken ist, dass das Finanzamt die Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheide für 2004 bis 2008 nach einer Schätzung der Bemessungsgrundlagen (§ 184 BAO) erlassen hat, da der Abgabepflichtige für diese Zeiträume keine Abgabenerklärungen abgegeben hat.
Das BFG hat im Zuge eines Ermittlungsverfahrens noch festgestellt, dass die Bescheide für die Jahre 2005 bis 2007 infolge eines Zustellfehlers nicht wirksam geworden sind.
2. Die Entscheidung
2.1. Maßgebliche Rechtslage
Dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der reformatorischen Ent...