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Veröffentlichung von BFG-Entscheidungen in der Finanzdokumentation
Ebenso wie die Entscheidungen des UFS werden gemäß § 23 Abs. 1 BFGG die Erkenntnisse und Beschlüsse des BFG im Internet in der Finanzdokumentation (Findok) veröffentlicht: https://findok.bmf.gv.at. Eine Veröffentlichung hat lediglich zu unterbleiben, wenn im Einzelfall wesentliche Interessen der Parteien oder wesentliche öffentliche Interessen entgegenstehen. Dies trifft z. B. zu, wenn trotz Anonymisierung Rückschlüsse auf die Parteien möglich sind. Neu ist, dass die Veröffentlichung von Formalbeschlüssen sowie von Erkenntnissen ohne besondere rechtliche Bedeutung, insbesondere betreffend Verwaltungsübertretungen, unterbleiben kann (§ 23 Abs. 3 BFGG).
1. Wiener Landes- und Gemeindeabgaben
Neu ist weiters, dass das BFG gegen Bescheide betreffend Wiener Landes- und Gemeindeabgaben (z. B. Abfallwirtschaftsgesetz und Vergnügungssteuer) und die abgabenrechtlichen Verwaltungsübertretungen zu diesen Abgaben (z. B. Parkometerabgabe) entscheidet. Auch diese Erkenntnisse und Beschlüsse werden (allerdings eingeschränkt gemäß § 23 Abs. 3 BFGG) in der Findok veröffentlicht.
2. Eigene BFG-Suchmaske
Über eine eigene Suchmaske „BFG-Suche“ kann nach Suchbegriffen oder anderen Kriterien in den Entscheidungstexten und Rechtssätzen recherchiert werden....