Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pflegeheimkosten als Nachlassverbindlichkeit: außergewöhnliche Belastung durch Pflegekostenregress - keine Deckung durch geerbten Liegenschaftsanteil
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Pflegeheimkosten als Nachlassverbindlichkeit: außergewöhnliche Belastung durch Pflegekostenregress - keine Deckung durch geerbten Liegenschaftsanteil | |
; (ordentliche) Revision beim BFG eingebracht | |
Vorbemerkung: Ordentliche Revisionen sind beim BFG einzubringen, wobei das Vorverfahren (Einholung der Revisionsbeantwortungen oder Formalprüfungen) vom BFG durchgeführt wird. Erst nach dessen Abschluss werden die Akten dem VwGH vorgelegt. In der Folge erhalten die Revisionen eine Geschäftszahl beim VwGH.
Außerordentliche Revisionen sind beim BFG einzubringen, der die Akten unmittelbar dem VwGH vorlegt.
Die Geschäftszahlen des VwGH beginnen mit „Ro“ (bei ordentlichen Revisionen) und mit „Ra“ (bei außerordentlichen Revisionen).
1. Der Fall
Laut Einantwortungsbeschluss vom wurde die Verlassenschaft nach dem verstorbenen Vater aufgrund einer unbedingten Erbantrittserklärung der Mutter zur Gänze eingeantwortet. Infolge der Einantwortung sowie des Pflichtteilsübereinkommens mit der Mutter vom wurde der Hälfteanteil des Vaters an der Liegenschaft in X je zur Hälfte dem Beschwerdeführer und seiner Mutter, also zu je einem Viertel der gesamten Liegenschaft, einverleib...