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BFGjournal 7-8, Juli 2014, Seite 268

Zufluss rückgestellter Geschäftsführervergütungen bei nicht mehrheitlich beteiligtem Gesellschafter

Bernhard Renner

Zwischen der Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen besteht hinsichtlich der Frage des Zuflusses von Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer häufig Streit. Im gegenständlichen Fall hatte das BFG darüber zu befinden, ob ein unstrittig bestehender, rückgestellter, jedoch nicht dem Verrechnungskonto gutgeschriebener Honoraranspruch als „zugeflossen“ bzw. der Verzicht auf diesen Bezug zur Stärkung der Liquidität der Gesellschaft als fremdüblich und somit einem Zufluss entgegenstehend anzusehen ist.


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RV/4100477/2011

1. Der Fall

1.1. Feststellungen der Außenprüfung

Im Zuge einer Außenprüfung beim Beschwerdeführer, einem zu 50 % an der A-GmbH beteiligten Geschäftsführer, wurde festgestellt, dass in den Bilanzen der A-GmbH mit Stichtag (abweichendes Wirtschaftsjahr) und jeweils 24.000 Euro an Geschäftsführerbezügen aufwandsmäßig geltend gemacht und als Rückstellung ausgewiesen worden seien. Der Zufluss rückgestellter Geschäftsführerbezüge setze die S. 269 rechtliche und faktische Verfügungsmacht voraus. Rechtliche Verfügungsmacht über die Geschäftsführerbezüge sei bei einem Mehrheitsgesellschafter gegeben, tatsächliche Verfügungsmacht nur dann nicht anzunehmen, wenn die Gesel...

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