Sonderausgabenabzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Errichtung eines Eigenheimes bei Bauführung auf fremdem Grund und Boden
(BMF) - Die Lohnsteuerrichtlinien 1992 sehen in Rz. 318 vor, daß Errichtungskosten nur dann sonderausgabenbegünstigt sind, wenn sie vom Eigentümer bzw. Miteigentümer geleistet werden. Im Hinblick auf die vom Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 15. 11. 1994, 94/14/0107, vertretene Rechtsansicht, derzufolge die Eigenheimeigenschaft noch nicht vor Fertigstellung des Wohnraumes verwirklicht sein muß, wird Rz. 318 der Lohnsteuerrichtlinien wie folgt geändert:
SWK 15/1995, A 351