SWI - Internationales Steuer- und Wirtschaftsrecht

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Funktionsanalyse bei türkischen Baubetriebstätten

SWI 2/2003, 050

Schweizerische Versandhandelsaktivitäten unter Zwischenschaltung einer irischen non-resident-company und unter Nutzung der Dienstleistungen eines österreichischen Fulfilmenthauses

SWI 2/2003, 050

Umgehung der Veräußerungsgewinnbesteuerung bei Inlandsbeteiligungen

SWI 2/2003, 051

Internationale Konzernversetzungen

SWI 2/2003, 052

Deutsche Pensionsabfindung bei Arbeitgeberwechsel

SWI 2/2003, 052

Doppelansässige Kanalinselgesellschaft mit Betriebstätte in einem afrikanischen Staat

SWI 2/2003, 053

Wechsel in die Selbstständigkeit während einer Dienstnehmerentsendung

SWI 2/2003, 053

Negativer Progressionsvorbehalt mit Verlustausgleichswirkung

SWI 2/2003, 053

Vereinbarkeit des Methodenwechsels gem. § 10 Abs. 3 KStG mit dem DBA-Malta

SWI 2/2003, 054

Deutsche Vorruhestandsbezüge

SWI 2/2003, 054

Qualifikationskonflikt im Fall einer deutschen Betriebsaufspaltung

SWI 2/2003, 055

Aufwertung von Anteilen deutscher Gesellschaften an österreichischen Immobiliengesellschaften ab 1. 1. 2003

SWI 2/2003, 055

Zeitverschobener Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Indien

SWI 2/2003, 055

Sicherungssteuer von einem in Frankreich ansässigen Konzernmitarbeiter

SWI 2/2003, 056

Spekulationsgewinn bei Veräußerung des britischen Eigenheimes

SWI 2/2003, 056

Reichweite der Zuteilungsregel für den internationalen Luftfahrtverkehr

SWI 2/2003, 057

KESt-Entlastung für deutsche Zweitwohnsitzer

SWI 2/2003, 057

Fachbeiträge

Grenzüberschreitendes KFZ-Leasing - eine österreichische Initiative

CROSS-BORDER LEASING OF MEANS OF TRANSPORT - AN AUSTRIAN INITIATIVE

Aufsatz von Gerhard Gratt, SWI 2/2003, 058

Berechnung des Progressionsvorbehalts gem. § 33 Abs. 10 EStG widerspricht EG-Recht

CALCULATION OF PROVISO SAFEGUARDING PROGRESSION IN SECTION 33 PARA. 10 OF THE AUSTRIAN INCOME TAX ACT IN CONTRADICTION WITH EC LAW

Aufsatz von Johann Mühlehner, SWI 2/2003, 061

Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch Nichtabzugsfähigkeit von Beteiligungskosten

FREEDOM OF ESTABLISHMENT AND DEDUCTION OF PARTICIPATION EXPENSES

Aufsatz von Dietmar Aigner, SWI 2/2003, 063

Das Erfordernis der Beibringung eines inländischen Besteuerungsnach-weises nach § 102 Abs. 1 Z 3 Satz 2 EStG

THE REQUIREMENT TO SUBMIT PROOF OF TAXATION ACCORDING TO SECTION 102 PARA. 1 LINE 3 SENTENCE 2 OF THE AUSTRIAN INCOME TAX LAW

Aufsatz von Michael Lang und Walter Loukota, SWI 2/2003, 067

Betriebstättenbegründung im E-Commerce nach Art. 5 des OECD-Musterabkommens

PERMANENT ESTABLISHMENT AND E-COMMERCE

Aufsatz von Günther Stenico, SWI 2/2003, 079

News aus der EU

EuGH: Steuerneutralität der Einbringung von Anteilen in Kapitalgesellschaften unter dem Blickwinkel der Grundfreiheiten

Aufsatz von Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm, SWI 2/2003, 088

EuGH: Deutsche Debt/Equity-Regelung verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit

Aufsatz von Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm, SWI 2/2003, 093

Literaturrundschau

Dotationskapital einer Betriebsstätte

Aufsatz von Gerald Toifl, SWI 2/2003, 097

Künstlerdurchlaufgesellschaften

Aufsatz von Gerald Toifl, SWI 2/2003, 097

Sitztheorie und Europarecht

Aufsatz von Gerald Toifl, SWI 2/2003, 097

Rechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht

Ein Doppelbesteuerungsabkommen will den sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht ergebenden Besteuerungsanspruch einschränken, nicht aber einen im innerstaatlichen Steuerrecht nicht bestehenden Besteuerungsanspruch begründen.Unter dem Begriff "Bruttobetrag der Einkünfte" i. S. d. Art. 23 Abs. 5 DBA-Brasilien sind die Zinseinnahmen vor Abzug einer Quellensteuer zu verstehen.Die Anrechnung einer (fiktiven) Steuer ist durch Art. 23 Abs. 5 DBA-Brasilien mit dem Betrag begrenzt, der an österreichischer Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer auf die Einkünfte entfällt. Die Berechnung der österreichischen Steuer und damit auch die Frage nach der Höhe der Zinserträge richtet sich ausschließlich nach österreichischem Steuerrecht.Der von vornherein vertraglich festgelegte Verlust aus der Differenz zwischen dem Tageskurs und dem Terminkurs der ausländischen Währung ist dem Bereich der Fruchtziehung zuzuordnen.

SWI 2/2003, 098