Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 2, Februar 2003, Seite 58

Grenzüberschreitendes KFZ-Leasing - eine österreichische Initiative

CROSS-BORDER LEASING OF MEANS OF TRANSPORT - AN AUSTRIAN INITIATIVE

Gerhard Gratt

On the occasion of the ECOFIN Council on 12th February, 2002, the Austrian Minister of Finance Karl-Heinz Grasser started an initiative in order to avoid further distortions in the internal market concerning cross-border leasing of means of transport. On the basis of this initiative the Commission is now prepared to present a new proposal to the Council within the year 2003. Gerhard Gratt describes the development as well as the state of play.

I. Europarechtliche Regelung

In der ursprünglichen Fassung der RL 77/388/EWG (6. MWSt-RL) richtete sich der Leistungsort hinsichtlich der Vermietung sämtlicher beweglichen körperlichen Gegenstände nach der Generalklausel des Art. 9 Abs. 1. Demnach gilt als Ort der Dienstleistung der Ort, an dem der Dienstleistende - beim KFZ-Leasing also das Leasingunternehmen - den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung hat, von wo aus die Dienstleistung erbracht wird, oder in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen festen Niederlassung sein Wohnort oder sein üblicher Aufenthaltsort.

Diese Bestimmung führte bei Ansässigkeit von Mieter und Vermieter in verschiedenen Mitgliedstaaten und bei unterschiedlich hohen Steuersät...

Daten werden geladen...