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Qualifikationskonflikt im Fall einer deutschen Betriebsaufspaltung
Verlegt ein deutscher Industrieller seinen Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein, der zufolge seine deutschen Einkünfte künftighin nach österreichischem Recht zu ermitteln sind.
Ist der Industrielle zu 24 % an einer (immobilienverwaltenden) deutschen GmbH & Co KG beteiligt, die ihren Immobilienbesitz an eine deutsche Betriebs-AG vermietet, deren Anteile im Wege einer vermögensverwaltenden deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu 50 % von dem Industriellen gehalten werden, und werden unter diesen Gegebenheiten nach deutschem Recht zum einen die Vermietungseinkünfte in gewerbliche Einkünfte umtransformiert und zum Zweiten die Anteile an der Betriebs-AG zum notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG erklärt, dann wird durch solche Wirkungen des deutschen Steuerrechtes mit dem Zuzug nach Österreich zumindest teilweise ein zur Doppelbesteuerung führender Qualifikationskonflikt erzeugt. Denn die Beteiligung an der Betriebs-AG würde auf österreichischer Seite nicht als notwendiges Betriebsvermögen der deutschen vermögensverwaltenden KG gewertet und folglich dem Privatvermögen des nach Österreich zugezogenen Industriellen ...