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SWI 2, Februar 2003, Seite 57

KESt-Entlastung für deutsche Zweitwohnsitzer

Deutsche Zweitwohnsitzer sind ab berechtigt, gemäß Art. 11 DBA-Deutschland Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf ihren Kapitalerträgen aus inländischen Bankguthaben zu verlangen. In Bezug auf Anleihezinsen bestand bereits nach dem DBA-1954 eine vollständige Entlastungsberechtigung (EAS 2066), sodass für diese Zinsen durch das neue DBA keine Änderung der Rechtslage eintritt.

Liegt der auszahlenden Bank eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von den deutschen Steuerbehörden bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 vor, dann kann die abkommenskonforme Steuerentlastung unmittelbar von der Bank vorgenommen werden, wenn dieser Bank auch sonst keine Umstände bekannt sind (oder bei Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten), die die Entlastungsberechtigung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Frage stellen (z. B. in den Kundenverhandlungen wird die Eigenschaft eines bloßen „Strohmannes" erkennbar). (EAS 2207 v. )

Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen - Internationales Steuerrecht
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