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SWI 2, Februar 2003, Seite 53

Wechsel in die Selbstständigkeit während einer Dienstnehmerentsendung

Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft als Unternehmensberater in die Schweiz entsandt, dann unterliegen die Dienstnehmerbezüge der schweizerischen Besteuerung, wenn der Dienstnehmer sich in dem betreffenden Jahr länger als 183 Tage in der Schweiz aufhält (Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz). Hierbei ist unerheblich, ob diese Aufenthaltszeit der Erzielung seiner Einkünfte dient oder nicht.

Wird während der unternehmensberatenden Tätigkeit in der Schweiz über den österreichischen Arbeitgeber das Konkursverfahren eröffnet und führt dies dazu, dass die Arbeitnehmerentsendung nur von 1. Jänner bis 30. April andauert, jedoch in der Folge bis Ende Oktober als Tätigkeit eines selbstständigen Unternehmensberaters (im Subauftragsverhältnis zu einer österreichischen Nachfolgegesellschaft des seinerzeitigen Arbeitgebers) fortgesetzt wird, dann unterliegen die von Jänner bis April gezahlten Dienstnehmereinkünfte der Besteuerung in der Schweiz. Ob die in der Folge als selbstständiger Unternehmensberater bezogenen Honorare der schweizerischen oder der österreichischen Besteuerung unterliegen, hängt davon ab, ob dem Unternehmensberater zur Erbringung seiner Bera...

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