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SWI 2, Februar 2003, Seite 056

Spekulationsgewinn bei Veräußerung des britischen Eigenheimes

Verlegt ein in Großbritannien Ansässiger den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus Großbritannien nach Österreich und veräußert er in der Folge - aber noch vor Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist - sein englisches Eigenheim, dann unterliegt der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn der österreichischen Einkommensbesteuerung. Die in § 30 Abs. 2 Z 1 EStG vorgesehene Ausnahme von der Besteuerung für Hauptwohnsitze gilt nur für die von § 18 EStG erfassten inländischen Eigenheime.

Eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Vorwurf, diese Regelung verstoße gegen EU-Recht, ist in dem auf Kurzauskünfte zugeschnittenen EAS-Verfahren nicht möglich. Angemerkt sei in diesem Zusammenhang lediglich, dass dem EU-Recht bisher kein allgemeiner Rechtssatz entnommen werden kann, der es generell verbietet, unterschiedliche Regelungen für Gegebenheiten mit Inlandsbezug und für solche mit Auslandsbezug vorzusehen. Dort, wo eine Inkompatibilität mit EU-Recht für den österreichischen Gesetzgeber erkennbar geworden ist, wurden die entsprechenden legistischen Anpassungen vorgenommen (z. B. § 1 Abs. 4 EStG betreffend die Zulässigkeit eines Antrages auf Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger, § 21 Abs. 1 Z 1 KStG betreffend gemeinnützigeS. 057 Vereinigungen, § 21 Abs....

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