Das Sozialversicherungsverhältnis der Schilehrer-Gesellschafter von Schischulen
Entgegen der Rechtsansicht der TGKK ist die Führung von Schischulen in der Rechtsform einer (Personen-)Gesellschaft mit allen daraus resultierenden Konsequenzen zulässig
Aufsatz von Prof. Werner Sedlacek, ASoK 5/2010, 179