Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dienstverhältnisbeendigung – Auszahlung von Zeitguthaben und Urlaubsersatzleistung
Referentenbesprechung vom , 32-MVB-51.1/10 Sbm/Mm, TOP 15.
Scheidet eine geringfügig Beschäftigte aus einem Dienstverhältnis aus und erhält sie anlässlich des Ausscheidens eine Abgeltung eines Zeitguthabens aus einem Arbeitszeitdurchrechnungsmodell und eine Urlaubsersatzleistung, dann ist aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht wie folgt zu differenzieren:
Ist die Abgeltung des Zeitguthabens zeitraumbezogen zuordenbar, dann sind die Zahlungen den jeweiligen Anspruchsmonaten zuzurechnen (Rollung). Ist das Zeitguthaben nicht konkreten Kalendermonaten zuordenbar (dies wird bei periodenübergreifenden Arbeitszeitkontokurrentmodellen der Fall sein), dann handelt es sich um einen laufenden Bezug (mangels Wiedergewährung handelt es sich um keine Sonderzahlung), der dem Auszahlungsmonat zuzurechnen ist (vgl. dazu auch ). Es kann in diesem Fall daher selbst bei an sich geringfügig Beschäftigten zu einer Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage kommen.
Die Urlaubsersatzleistung führt zu einer Verlängerung der Pflichtversicherung. Hier wird daher weiterhin nur ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen.