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Lohnzahlungszeitraum bei DBA-steuerfreier Auslandstätigkeit
Bei einer im Kalendermonat durchgehenden Beschäftigung ist für die Lohnsteuer gem. § 77 Abs. 1 EStG die Monatstabelle anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn die Tätigkeit teilweise im Ausland ausgeübt wird und die Einkünfte insoweit aufgrund des DBA in Österreich steuerfrei gestellt sind.
S. 195Damit folgt der UFS gesetzeskonform der in EAS 3026 vom geäußerten Rechtsansicht und erteilt der im Lohnsteuerprotokoll 2009 und im Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2009 (Ergänzung der Rz. 1186 der LStR 2002) vertretenen Auffassung, wonach der Eintritt bzw. Austritt aus dem österreichischen Besteuerungsrecht dem Beginn bzw. der Beendigung der Tätigkeit gleichzusetzen ist und dementsprechend in diesen Fällen die Lohnsteuer tageweise zu berechnen ist, eine Absage (siehe dazu auch die Praxis-News vom November 2009, ASoK 2009, 430).
Etwas anderes gilt, wenn Auslandseinkünfte aufgrund des EStG-Montageprivilegs (begünstigte Auslandstätigkeit i. Z. m. Anlagenerrichtung) steuerfrei sind. Hier ist bei einem untermonatlichen Wechsel in die Steuerpflicht (Rückkehr des Arbeitnehmers von der ausländischen Baustelle) auf Basis der Sonderregelung des § 3 Abs. 3 EStG die Tageslohnsteuertabelle anzuwenden (Rz. 69 der LStR 2002).