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Konsequenzen von Dienstpflichtverletzungen von Beamten des Ruhestandes
Dienst- und pensionsrechtliche Folgen disziplinären Fehlverhaltens
Unter gewissen Umständen sanktioniert das Disziplinarrecht des Bundes disziplinäres Fehlverhalten des Beamten des Ruhestandes. Diese im Gegensatz zum zivilen Arbeitsrecht stehende Sanktionierungsmöglichkeit durch den Dienstgeber ist Ausdruck eines durchgehenden Rechtsverhältnisses zum Bund, das durch die Ruhestandsversetzung nicht beendet wird. Im Einzelnen sollen nunmehr einzelne dienst- und pensionsrechtliche Konsequenzen von disziplinärem Fehlverhalten eines Beamten im Ruhestand erörtert werden.
Zulässigkeit der Sanktionierung von Dienstpflichtverletzungen von Beamten des Ruhestandes
Allgemeines
Bei der Sanktionierung von Dienstpflichtverletzungen eines Beamten im Ruhestand wird in zweierlei Hinsicht unterschieden.
Zunächst wird dahin gehend differenziert, ob die Dienstpflichtverletzung im Aktiv- oder im Ruhestand begangen wurde. Wurde die Dienstpflichtverletzung nach der Versetzung in den Ruhestand begangen, so ist der Kreis der Dienstpflichten, gegen die potenziell verstoßen werden kann, vor Vollendung des 60.Lebensjahres weiter als danach.
Als mögliche Sanktionsarten einer Dienstpflichtverletzung kommen die Ermahnung, die Erlassung einer Disziplinarverfügung bzw. die Durchführung ...