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ASoK 5, Mai 2010, Seite 195

Lohnnebenkostenpflicht für Gesellschafter-Geschäftsführer

2005/15/0143.

In diesem Erkenntnis behandelt der VwGH die Frage der Lohnnebenkostenpflicht hinsichtlich der Bezüge der die Gesellschaft beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (Beteiligung 50 % oder mehr), der wesentlich beteiligten, aber die Gesellschaft nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (über 25 %, aber unter 50 % der Anteile) und der nicht wesentlich (nicht mehr als 25 %) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer. Für die erste Gruppe verweist der VwGH auf das Erkenntnis des verstärkten Senats vom , 2003/13/0018, wonach die gesellschaftsrechtlich bedingte Weisungsfreiheit auszublenden und primär das Kriterium der funktional bzw. strukturell zu verstehenden Eingliederung in den betrieblichen Organismus, von der auszugehen ist, wenn der Gesellschafter auf Dauer für die Gesellschaft tätig ist, maßgeblich ist. Bezüglich der zweitgenannten Gruppe (Beteiligung über 25 %, aber unter 50 %) wird auf das VwGH-Erkenntnis vom , 2007/15/0095, verwiesen, wonach es auch hier entscheidend auf die Eingliederung ankommt.

S. 196Der VwGH setzt sich aber weder im aktuellen Rechtsprechungsfall noch im verwiesenen Erkenntnis auch nur im Ansatz mit dem Argument der B...

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