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Regierungsvorlage zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Überbrückungshilfengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 – SVÄG 2010) (628 BlgNR 24. GP) wurde am im Ministerrat beschlossen und soll die im Regierungsprogramm vorgesehene und mit den Bundesländern vereinbarte Verstärkung mindestsichernder Elemente in der Arbeitslosenversicherung durch entsprechende Anpassung der Regelungen der Notstandshilfe an die Bedarfsorientierte Mindestsicherung umsetzen. Weiters soll das Ausgleichszulagenrecht an die Bestimmungen der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gem. Art. 15a B‑VG über eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung angepasst werden.
Folgende Anpassungen bzw. Änderungen beinhaltet die Regierungsvorlage:
Anpassungen der Regelungen der Notstandshilfe (§ 36 Abs. 1, 2 und 3 lit. B lit. a AlVG – vorgesehenes Inkrafttreten: )
Die mindestsichernden Elemente in der Arbeitslosenversicherung sind derzeit auf das Arbeitslosengeld beschränkt. In der Notstandshilfe gibt es keinen Ergänzungsbeitrag bei niedrigem Leistungsanspruch und bei der Anrechnung von Partnerei...