Keine Kompetenz der EU für Entgeltfragen befristet beschäftigter Arbeitnehmer
Befristet beschäftigte Arbeitnehmer haben keinen gemeinschaftsrechtlichen Anspruch auf gleiches Entgelt wie vergleichbare Dauerbeschäftigte
Aufsatz von Mag. Dr. Elke Standeker, ASoK 12/2003, 398