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ASoK 12, Dezember 2003, Seite 414

Schul- bzw. Studienzeiten heuer noch nachkaufen

Dr. Wolfgang Höfle

Schul- bzw. Studienzeiten heuer noch nachkaufen (§ 227 Abs. 3 ASVG)

Der Nachkauf dieser Zeiten für den Anspruch bzw. die Erhöhung der gesetzlichen Pension ist zwar nicht mehr so attraktiv wie früher. Doch sind die Nachkaufskosten nach wie vor in voller Höhe (auch vom zahlenden Ehepartner) als Sonderausgabe abzugsfähig. Von besonderem Interesse ist der Nachkauf für jene, die dadurch noch eine der sog. „Hackler-Regelungen" erreichen können.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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