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ASoK 12, Dezember 2003, Seite 420

OGH: Vertragsbedienstete NÖ

1. Ein Vertragsbediensteter hat nach § 5 Abs. 1, § 5 a Abs. 1 VBG und § 46 a Abs. 3 des Niederösterreichischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes die dienstlichen Anordnungen des Vorgesetzten zu befolgen; dazu gehört auch die Diensteinteilung.

2. Verweigert ein Musikschullehrer an einer gemeindeeigenen Musikschule die Einhaltung des Stundenplanes ungeachtet entsprechender Ermahnung, so berechtigt dieses Verhalten den Dienstgeber zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses. - (§ 5 Abs. 1, § 5 a Abs. 1, § 34 Abs. 1 VBG, § 46 a Abs. 3 Niederösterreichisches Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz)

( 9 Ob A 127/02 w)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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