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Steuerfreie Weihnachtsfeier / Weihnachtsgeschenke
• Steuerfreie Weihnachtsfeier/Weihnachtsgeschenke (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG, § 49 Abs. 3 Z 17 ASVG)
Für Dienstnehmer ist die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen insoweit steuer- und beitragsfrei, als der geldwerte Vorteil daraus den Jahresbetrag von 365 € nicht übersteigt. Der Freibetrag gilt pro Kalenderjahr, nicht pro Betriebsveranstaltung (z. B. Weihnachtsfeier).
Zusätzlich bleiben Geschenke anlässlich von Betriebsveranstaltungen in Höhe von bis zu 186 € als Sachzuwendung beim Dienstnehmer steuer- und beitragsfrei. Die Abhaltung einer Weihnachtsfeier ist keine Bedingung für die Steuerfreiheit, allein die Verteilung der Geschenke gilt bereits als Betriebsveranstaltung. Geldgeschenke sind lohnsteuerpflichtig. Werden jedoch nicht in Bargeld ablösbare Gutscheine verschenkt, handelt es sich um steuerfreie Weihnachtsgeschenke.