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ASoK 12, Dezember 2003, Seite 415

Tipps zur Lohnverrechnung am Jahresende

Dr. Wolfgang Höfle

Tipps zur Lohnverrechnung am Jahresende

- Kontrolle, ob die Bemessungsgrundlagen für die Sachbezüge noch richtig sind (z. B. anderer PKW, voller/halber Sachbezug, höhere Wohnungsmiete).

- Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Diese sind während des Urlaubs steuerpflichtig. Sollte dies bisher nicht berücksichtigt worden sein, sollten diese Zuschläge in der Dezember-Abrechnung steuerpflichtig behandelt werden.

- Kontrolle, ob Freibetragsbescheide und Formulare zum Pendlerpauschale richtig berücksichtigt wurden.

- Aufrollungen gemäß § 77 Abs. 3 und 4 EStG: Wenn z. B. die monatlichen Bezüge unterschiedlich hoch gewesen sind, kann der Arbeitgeber die vom Finanzamt zu erwartende Lohnsteuer-Gutschrift durch eine Aufrollung vorwegnehmen. War der Dienstnehmer ganzjährig beschäftigt, kann der Arbeitgeber dabei auch bezahlte Gewerkschafts- und Kirchenbeiträge mit berücksichtigen.

- Ausnützen des Jahressechstels: Wenn Sachbezüge vorliegen oder bestimmte Entgelte (z. B. Überstundenzuschläge) nur zwölfmal pro Jahr ausbezahlt werden, ist das Jahressechstel mit dem 13. und 14. Gehalt noch nicht voll ausgeschöpft. Für eine Prämie in Höhe des noch nicht ausgenützten Jahressechstels würde in solche...

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