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ASoK 12, Dezember 2014, Seite 482

Einstufung einer Tankstellenmitarbeiterin

9 ObA 81/14y.

Eine Arbeitnehmerin, die in einer Selbstbedienungstankstelle durchaus verantwortungsvolle kaufmännische Tätigkeiten (Warenbestellung, Wareneingangsprüfung im Rahmen des Shop-Konzepts) abwickelt, ist als Angestellte einzustufen.

Rubrik betreut von: Von Mag. Alfred Shubshizky

Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.

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