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Gibt es ein Sachbezüge-Paradoxon?
Doralt, Das Sachbezüge-Paradoxon, RdW 2014, 668.
Im angeführten Artikel wird die These aufgestellt, dass bei der Lohnbesteuerung von Sachbezügen von zu niedrigen Bemessungsgrundlagen ausgegangen wird, weil der Arbeitnehmer über einen viel höheren Bruttolohn verfügen müsste, wenn er sich den gleichen Sachwert selbst besorgt. Der Sachbezug als Nettolohn müsste daher auf den Bruttolohn „hinaufgerechnet“ werden. Im Ergebnis kommt es demnach zu einer willkürlichen, gesetzwidrigen und auch erheblichen Besserstellung des Sachbezugs gegenüber dem Barlohn. Diese Aussagen sollen anhand eines Beispiels geprüft werden.
Ein Arbeitnehmer, der bisher 4.000 Euro netto erhalten hat und somit einem Grenzsteuersatz von 50 % unterliegt, soll eine Lohnerhöhung von 1.000 Euro erhalten. Im Hinblick auf die in den Raum gestellte Begünstigung des Sachbezugs soll er die Lohnerhöhung nicht in Geld, sondern in Form eines Sachwerts, den der Arbeitnehmer sonst aus seinem versteuerten Nettoeinkommen erwerben müsste, erhalten.
Variante 1: Erwerb des Sachwerts aus dem versteuerten Nettoeinkommen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bisheriger Nettolohn | 4.000,00 |
Barlohnerhöhung brutto | 1.000,00 |
Lohnsteuer auf Barlohnerhöhung | – 500,00 |
Nettolohn nach Erh... |