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Abfertigungen im DBA-Recht
Kudert/Blume, Besteuerung von Abfindungen an ausländische Arbeitnehmer, IWW 2014, 246; Kölbl/Roß-Kirsch, IWB 2014, 711; OECD, 2014 Update to the OECD Model Tax Convention, Adopted by OECD Council 15th July 2014.
Die DBA-rechtliche Behandlung von Abfertigungen und Abfindungen, die Arbeitnehmer anlässlich des Ausscheidens aus dem Unternehmen erhalten, ist äußerst umstritten:
Die österreichische Finanzverwaltung ist in Einzelstellungnahmen und Verständigungsvereinbarungen davon ausgegangen, dass es sich bei Abfertigungen um Einkünfte aus unselbständiger Arbeit i. S. d. Art. 15 OECD-MA handelt, die durch die laufende Arbeitsleistung „verdient“ wurden. Nach Maßgabe des Kausalitätsprinzips fällt das Besteuerungsrecht an der Abfertigung demnach dem Staat (den Staaten) zu, der (die) auch die der Abfertigung zugrunde liegenden Bezüge aus der aktiven Arbeitsleistung besteuern durfte(n) (vgl. z. B. EAS 484 vom ; EAS 2392 vom , SWI 2004, 60; BMF-010221/3371-IV/4/2010; Ludwig, Das Kausalitätsprinzip im internationalen Steuerrecht, ).
Der deutsche BFH hat im Gegensatz dazu mehrfach ausgesprochen, dass Abfertigungen dem Besteuerungsrecht des Ansässigkeitssta...