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Besteuerung einer vom früheren deutschen Arbeitgeber gezahlten Abfindung
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Wie bereits mehrfach berichtet, werden Abfindungszahlungen, die ein Arbeitgeber als Ausgleich für die durch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entstehenden Nachteile gewährt, hinsichtlich der DBA-rechtlichen Einordnung in Deutschland und in Österreich unterschiedlich beurteilt (vgl die Praxis-News vom Dezember 2014, ASoK 2014, 481 f, sowie vom Dezember 2015, ):
Während der deutsche BFH davon ausgeht, dass eine solche Abfindung nicht für eine konkret ausgeübte Tätigkeit, sondern für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird und daher dem Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates unterliegt, stellen derartige Abfindungszahlungen nach Ansicht des VwGH „quasi den letzten Akt des Dienstverhältnisses“ dar, sodass die Besteuerung entsprechend dem Kausalitätsprinzip dem ursprünglichen Tätigkeitsstaat zusteht.
S. 197 Vor diesem Hintergrund hat der VwGH nun einen Fall beurteilt, in dem einem ursprünglich in Deutschland wohnhaften und tätigen Arbeitnehmer nach Verlagerung seines Wohnsitzes nach Österreich vom ehemaligen deutschen Arbeitgeber eine solche Abfindungszahlung gewährt wurde. Der VwGH hat dazu vor allem zwei wesentliche Aspekte festg...