Die neue Erweiterung der Einschränkung beim Kündigungsschutz älterer Arbeitnehmer
Die Einschränkung der Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit gilt künftig bei der Einstellung von Arbeitnehmern über 50 nicht nur für zwei Jahre, sondern unbefristet
Aufsatz von Thomas Rauch, ASoK 5/2017, 187