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ASoK 5, Mai 2017, Seite 197

Besteuerungsfragen im Zusammenhang mit einer konzerninternen Arbeitskräfteüberlassung nach Deutschland

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Der VwGH hat im angeführten Erkenntnis zwei wesentliche Aspekte der Besteuerung im Zusammenhang mit einer konzerninternen Überlassung eines österreichischen Arbeitnehmers nach Deutschland klargestellt:

  • Da sich die Sonderregelung des Art 15 Abs 3 DBA-Deutschland (Unbeachtlichkeit des Kriteriums der Arbeitgeberansässigkeit hinsichtlich der Anwendung der Monteurklausel) nur auf Fälle einer gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung bezieht, ist – entsprechend der seit dem VwGH-Erkenntnis vom , 2009/13/0031, vertretenen Auffassung – auf den Begriff des wirtschaftlichen Arbeitgebers abzustellen. Arbeitgeber ist demnach im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung der Beschäftiger, weil der Arbeitnehmer in dessen Betrieb eingegliedert ist und er die Arbeitsvergütungen letztlich trägt.

  • Die Geltendmachung nicht steuerbarer Umzugskostenvergütungen ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer seinen bisherigen (Familien-)Wohnsitz samt Hausstand aufgibt. Wird hingegen der Familienwohnsitz beibehalten, dann können hinsichtlich des am Beschäftigungsort begründeten zweiten Wohnsitzes nur Werbungskosten der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden.

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