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ASoK 5, Mai 2017, Seite 198

Ersatz von Lohnnebenkosten für „übernommene“ Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Altersteilzeit

Artner, Altersteilzeit: mit oder ohne 20 %-Regel? PVP 2017, 115.

Nach jüngster Judikatur des , stellen die im Zusammenhang mit einer Altersteilzeitvereinbarung „übernommenen“ Sozialversicherungsbeiträge einen lohnwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und unterliegt daher den Lohnnebenkosten (Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag). Entgegen der herrschenden Auffassung vertreten die Gebietskrankenkassen in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass insoweit die Regelung des § 53 Abs 1 ASVG (Verpflichtung des Dienstgebers zur Übernahme der Dienstnehmerbeiträge, soweit diese 20 % der Geldbezüge überschreiten) nicht anwendbar ist und damit auch insoweit von einem lohnwerten Vorteil auszugehen ist.

Wie in den Praxis-News vom Dezember 2016 (ASoK 2016, 502 f) ausgeführt wurde, widerspricht diese Rechtsansicht meines Erachtens dem Sozialversicherungsrecht. Gerade die neue Auffassung der Gebietskrankenkassen zur Nichtanwendbarkeit des § 53 Abs 1 ASVG und die diesbezügliche Begründung machen dies deutlich. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass diese Rechtsfrage neuerlich vor dem VwGH behandelt wird (eine diebezügliche Revision wurde eingebracht) oder de...

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