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(Unlauterer ) Wettbewerb um die besten Köpfe
Änderung in der Judikatur zur lauterkeitsrechtlichen Beurteilung der Abwerbung von Arbeitnehmern
Der OGH hat in seiner Entscheidung vom , 4 Ob 125/14g, erstmals nach der UWG-Novelle 2007 zur Unlauterkeit des Abwerbens von Mitarbeitern nach § 1 UWG Stellung genommen. Dabei galt es, zu beurteilen, ob das Versprechen, die Konventionalstrafe für den Mitarbeiter zu übernehmen, eine wettbewerbswidrige Handlung darstellt. Der OGH kam – entgegen der bisherigen Rechtsprechung – zum Ergebnis, dass eine Unlauterkeit des Abwerbens nicht allein dadurch begründet wird, wenn „Wechselprämien“ oder sonstige finanzielle Vorteile zum Zweck des Abwerbens eingesetzt werden. Das ist dann der Fall, wenn besondere Begleitumstände vorliegen, die den Wettbewerb verfälschen. Ein wettbewerbsrechtlich verpöntes Verhalten wird insb. dann verwirklicht, wenn das Abwerben unter Irreführung oder mittels aggressiver geschäftlicher Handlungen vorgenommen wird.
1. Zum Sachverhalt
Die Klägerin behauptete, ihre Mitarbeiter hätten das Dienstverhältnis deswegen beendet, weil die Beklagte diese unlauter mit dem Ziel abgeworben bzw. unlauter zum Vertragsbruch verleitet hätte, um in das Hauptgeschäftsfeld der Klägerin einzudringen. Dazu habe sich die Beklagte einiger Schlüsselmitarbeiter der Klägerin bedient, die trotz mit der Kläg...