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SWI 5, Mai 2008, Seite 195

Zinsen an die deutsche Organträger-KG der österreichischen Tochter-KG der deutschen Organ-GmbH

Bereits in EAS 869 wurde zum Ausdruck gebracht, dass Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im Allgemeinen ihr – und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft – zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a EStG besteht.

Unter EAS 2929 wurde bestätigt, dass die gleiche Sichtweise auch für einen Personengesellschaftskonzern gelten muss, wenn sonach eine deutsche GmbH, die an einer inländischen operativ tätigen Kommanditgesellschaft beteiligt ist, zur Organgesellschaft einer deutschen GmbH & Co KG wird; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige deutsche GmbH und nicht die hinter der GmbH & Co KG stehenden Gesellschafter (in diesem Sinn auch EAS 1376). Diese Rechtsbeurteilung ist – unter Missbrauchsvorbehalt – 1999 mit Deutschland akkordiert worden (AÖFV Nr. 62/1999).

Wird im Fall eines solchen Personengesellschaftskonzerns mit eingebetteter Organ-GmbH zusätzlicher Kapitalbedarf ...

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