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SWI 5, Mai 2008, Seite 196

Vergabe von technischen Zeichenarbeiten in die Slowakei

Auf eine seinerzeitige Anfrage, ob bei Vergabe von technischen Zeichenarbeiten in die Slowakei die hiefür angesetzten Beträge steuerfrei ausgezahlt werden können, ist in EAS 1606 (noch vor Ergehen der DBA-Entlastungsverordnung BGBl. III Nr. 92/2005) Folgendes ausgeführt worden: „Vergibt ein in Österreich ansässiger Architekt im Rahmen der Planung eines Projektes in Österreich technische Zeichenarbeiten an ein slowakisches Zeichenbüro sowie an einen in der Slowakei ansässigen Architektenkollegen, dann ist nicht auszuschließen, dass die hiefür in die Slowakei gezahlten Vergütungen als Entgelt für eine ‚technische Beratung’ im Zusammenhang mit der Planung des österreichischen Projektes zu werten sind und diesfalls inländische Steuerpflicht auslösen, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 5 EStG im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Allerdings sind sowohl der Inhaber des slowakischen Zeichenbüros als auch der slowakische Architekt aufgrund von Art. 7 und 14 des im Verhältnis zur Slowakei anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 34/1979, berechtigt, Entlastung von der österreichischen Besteuerung zu fordern. Werden daher von den beiden slowakischen Subauftragnehmern Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht (die von der zuständigen slo...

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