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EWR-konforme Besteuerung von Gewinnausschüttungen an eine liechtensteinische Aktiengesellschaft
(BMF) – Bezieht eine in Liechtenstein ansässige Aktiengesellschaft, der 15 % der Anteile einer österreichischen GmbH gehören, von dieser GmbH eine Gewinnausschüttung, dann ist die österreichische Kapitalertragsteuer (wenn die Gewinnausschüttung auch in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der liechtensteinischen AG zuzurechnen ist) gemäß Art. 10 Abs. 2 DBA-Liechtenstein auf 15 % herabzusetzen.
Aus der Mutter-Tochter-Richtlinie ist in diesem Zusammenhang keine weitere Steuerentlastung zu gewinnen, da diese EG-Richtlinie – genauso wie die EG-Amtshilferichtlinie und die EG-Beitreibungsrichtlinie – nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt.
Das Verlangen nach weiter gehenden österreichischen Quellensteuerentlastungen unter Berufung auf EWR-Recht und auf die diesem Recht inhärenten Diskriminierungsverbote der EG-Grundfreiheiten (z. B. unter Berufung auf , Amurta) ist nicht gerechtfertigt. Denn es wird übersehen, dass Gewinnausschüttungen an liechtensteinische Kapitalgesellschaften nicht mit jenen an Gesellschaften von EG-Staaten vergleichbar sind. Während im Fall der EG-Staaten jederzeit im Amtshilfeweg das Vorlieg...